Die Aktion Mensch hat im Rahmen der SEPA-Umstellung für jeden Kunden, für den eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, eine Überweisung in Höhe von einem Cent vorgenommen. So kommt die Organisation der Verpflichtung nach, die Gläubiger-ID und Mandatsreferenz vor dem ersten Einzug mit SEPA bekannt zugeben.
Die Bekanntgabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ist im Regelbuch des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (Rulebook of European Payments Council, EPC) vorgeschrieben. Mit der 1-Cent-Überweisung kommt die Aktion Mensch dieser Pflicht nach. Zum Hintergrund: Der für den Zahlungsverkehr im Euro-Raum zuständige EPC hat sich die Einführung der SEPA entschieden. Die Umsetzung muss bis spätestens 01.02.2014 erfolgt sein.
Für die Aktion Mensch als gemeinnütziger Verein ist dies die kostengünstigste Möglichkeit, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Jedem Kunden einen Brief zu schreiben, wäre wesentlich teurer gewesen. Falls es im Rahmen der Überweisung zu Missverständnissen gekommen ist, entschuldigen wir uns dafür.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
per Mail: info@aktion-mensch.de
per Telefon: 0228 20 92 300
(Autor: Josephine Thiel)