Seit einiger Zeit ist das E-Government-Gesetz des Bundes in Kraft. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern. Bund, Länder und Kommunen sollen ihren Bürgern einfachere und nutzerfreundlichere digitale Verwaltungsdienste anbieten. Aber wie sieht es mit der Barrierefreiheit der digitalen Kommunikation aus?
Neben den Vorteilen der digitalen Akte als umweltschonende und immer verfügbare Dokumentensammlung und der Gefahr der Datensicherheit, die beide bereits intensiv diskutiert werden, wird oft eine weitere wichtige Tatsache vergessen. Bei Einführung der eAkte muss konsequent auf die Barrierefreiheit des Formates geachtet werden. Nur so kann die Chance genutzt werden, Menschen mit Sehbehinderungen einen barrierefreien Zugang zur Verwaltung zu gewährleisten, der heute größtenteils noch nicht möglich ist.
Die eAkte wird die papiergefüllten Aktenordner ersetzen. Dazu müssen alle Vorgänge, die zur Akte gehören, digitalisiert werden. Bei E-Mails ist das unproblematisch – schwieriger ist es bei Dokumenten, die auf Papier gestempelt oder unterschrieben werden müssen. Diese müssen eingescannt werden. Hier müssen die Systeme so ausgerichtet werden, dass nach der Digitalisierung die Bits und Bytes der eAkte von den Vorleseprogrammen (Screenreadern) und Braillezeilen, die blinde und sehbehinderte Menschen alltäglich nutzen, erkannt werden. Häufig werden einfach Bilder von den Dokumenten gemacht und diese dann in das PDF-Format oder andere Formate überführt. Diese digitalen Bilder sind für blinde Menschen aber nicht lesbar.
Mit der eAkte soll auch die DE-Mail eingeführt werden. Dieses Mailsystem soll den Bürgern ermöglichen, unterschriebene Dokumente per Mail zu versenden, und damit die bisher notwendige Papierform ersetzen. Auch für Behörden gilt diese rechtliche Verbindlichkeit.
Jedoch ist die Barrierefreiheit, die das E-Government-Gesetz für die eAkte und die DE-Mail bisher vorsieht, nicht ausreichend. Bereits als der Bundestag im letzten Jahr das E-Government-Gesetz beschlossen hatte, hatte der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Gesetz mit Blick auf die Barrierefreiheit nachzubessern. Inzwischen wollen einige Bundesländer Landesgesetze zum E-Government erlassen. Sachsen hat dies bereits getan, und in diesem Gesetz ist die Barrierefreiheit aufgrund der Beteiligung von blinden Menschen mustergültig geregelt.
Es enthält zwei beispielhafte Regelungen zur Barrierefreiheit. Der Paragraph 7 enthält eine eindeutige Regelung, die zur Barrierefreiheit des E-Government verpflichtet: „Die staatlichen Behörden und die Träger der Selbstverwaltung gestalten die elektronische Kommunikation und elektronische Dokumente schrittweise so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei (...) genutzt werden können.“ Außerdem steht in Paragraph 12 eine Regelung zur Barrierefreiheit elektronischer Akten: „Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung sind technisch so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.“
Barrierefreiheit wird somit nicht nur zwischen Behörde und Bürger zur Pflicht, sondern auch innerhalb der behördlichen Tätigkeit. Die Folgen dieser konsequenten Anwendung von barrierefreien Standards, die im Sinne aller sein sollten, sind somit nicht nur die Ermöglichung der selbstbestimmten Wahrnehmung eigener Rechte und Pflichten durch blinde und sehbehinderte Mitbürger. In der Verwaltung werden darüber hinaus auch neue barrierefreie Arbeitsfelder für blinde und sehbehinderte Menschen geschaffen.
Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Länder und der Bund sich am sächsischen Beispiel orientieren und blinde und sehbehinderte Menschen von Beginn an in das Verfahren zum E-Government einbeziehen.
Linktipps:
Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit im Internet? Ein Blogbeitrag von Domingos de Oliveira
Internet und Sinnesbehinderung: Viele Chancen, viele Barrieren. Ein Blogbeitrag von Heiko Kunert
Blind im Internet: Kommunizieren auf Augenhöhe: Ein Blogbeitrag von Heiko Kunert
(Michael Wahl)